Die Tätigkeit des ambulanten Arztes konzentriert sich heute zum Großteil immer noch auf die Einzelpraxis (s. Abbildung). Die Entwicklung im Gesundheitswesen geht seit Anfang der 90er Jahre zunehmend in eine Verbundbildung über. Dieser bietet dem Patienten meist eine arzt- und ggf. klinikübergreifende Gesamtbehandlung und den Behandlern auch eine bessere wirtschaftliche Basis.
Mit den Möglichkeiten des Vertragsarztänderungsgesetzes (überregionale Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versor-gungszentren, Filialisierung etc.) wurde der Rahmen geschaffen, um auch in der ambulanten Medizin Ärzten verschiedener Fachrichtungen die Möglichkeit zu geben, in einer gemeinsamen Gesellschaft den Patienten interdisziplinär zu behandeln.