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Ambulante Medizin.
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Die Vernetzung wird sich aber nicht auf die ambulante Medizin beschränken. Vielmehr werden wir mit geeigneten Kooperationspartnern der Region Medizin-Netzwerke bilden, in denen in wenigen Jahren Primärmedizinische Zentren, Facharzt-Zentren und Krankenhäuser einrichtungsübergreifend in einer Region dem Patienten eine abgestimmte Gesamtbe-handlung anbieten können.

Im Rahmen dieser Regional-Netzwerke sollen Regionalbudgets mit Krankenkassen im Rahmen sog. populationsbezogener integrierter Versorgungsverträge nach § 140 ff. SGB V vereinbart werden.